Seiten organisieren
In diesem Abschnitt finden Sie Hilfen zur Organisation ihres Internetauftritts.
Technisch
- Grundlegendes zum Bearbeiten der Navigation
- Navigation ausklappbar machen
- Organisieren der Navi, sollten noch mehrere Navi-Dateien vorhanden sein
- Einbinden einer Navigation, die in einer anderen Rubrik existiert
- Andere Navigation einbinden
- Erstellen einer SSI-Datei
- Best Practice für Navigationen (Dr Web)
Organisatorisch
Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtsfreie Raum im Internet der 90-er Jahre existiert nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt alles geregelt ist. Nein, viele Bestimmungen sind sehr schwammig formuliert und werden einerseits vom Gesetzgeber konkretisiert und andererseits laufend von Gerichten interessant ausgelegt. Deshalb ist der folgende Bereich mit Vorsicht zu betrachten. Es kann sein, dass eine verlinkte Quelle zwar noch vorhanden ist, aber inhaltlich nicht mehr auf dem neusten Stand.
- Hinweise zur Impressumspflicht
- Urheberrecht
- Barrierefreiheit
- Beispiele für Barrierefreiheit (medienkompass)
- Erklärung zur Barrierefreiheit (Landesrecht BW)
- Datenschutzgrundverordnung
- Facebooks Like-Buttons: Gericht fordert Aufklärung über Datenweitergabe (Heise)
- Kontaktformular: Datenschutz ist auch hier ein Muss (datenschutz.org)
- Einbindung sozialer Netzwerke: Der "Gefällt mir"-Button als soziales Plug-in (Nur intern Zendas)
- Wie Webseiten Nutzer tracken dürfen (Golem)
- Fanpages, PlugIns und iframes – Gemeinsame Verantwortlichkeit für alle Drittinhalte? (intersoft consulting services AG)
- Landesarchivgesetz (Nur intern Zendas)
- Löschen von Webseiten (Nur intern Zendas)
Hieraus folgt, dass ein Löschen im Imperia-Archiv nicht erlaubt ist, weil das Uni-Archiv Wert auf den Inhalt legt.
- Löschen von Webseiten (Nur intern Zendas)
- Internetauftritt im Fokus des Rechts (Nur intern Zendas)
Suchmaschinen (Google-Ranking)
Die Vorstellung, dass Suchmaschinen mit sogenannten Crawlern das Internet durchsuchen, alles in eine große Datenbank schreiben und ein Ergebnis gemäß dem Suchstring erzeugen, ist grob vereinfacht und deshalb etwas naiv. Die Webseiten werden hauptsächlich über die Verlinkung gecrawlt, deswegen werden i. d. R. sehr viele Seiten nicht gefunden, die noch nie verlinkt wurden. Auch Seiten, die über Links nicht erreichbar sind, weil sie einen Zugriffsschutz etc. besitzen werden nicht gefunden.
Eine gefundene Seite wird von einem Algorithmus untersucht und alles irgendwie bewertet. Einzelheiten sind und bleiben ein großes Geheimnis. Wenn es kein Geheimnis wäre, würden sofort Spam-Seiten erzeugt werden, die bezüglich der Kriterien optimal sind und die Suchmaschine wäre unbrauchbar. Aber es gibt natürlich Vorstellungen, wie ein Automatismus vorgehen muss, damit es zu einem Suchstring möglichst optimale Seiten für den Benutzer anbieten kann. Sollten die falschen Seiten angezeigt werden, würde der Benutzer die Suchmaschine wechseln.
Große Suchmaschinen, die eventuell weitere Informationen gesammelt haben, die nicht auf der Webseite und im Suchstring stehen, sind natürlich in der Lage, eventuell noch bessere Ergebnisse zu liefern. Zusätzliche Informationen wären z. B. lokale Infos, also wo befindet sich der Benutzer und wo befindet sich die Webseite. Wenn Sie Augenarzt suchen, dann wird wahrscheinlich der Augenarzt in ihrer Umgebung eine größere Relevanz haben, als einer der 1000 km entfernt praktiziert. Und wenn Sie zuerst Personalrat und Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gesucht haben, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass bei der Suche nach Rechtsanwalt, plötzlich die Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht an ersten Stelle stehen. Obwohl, eigentlich dürften Sie sich schon wundern, denn Suchanfragen sollten unabhängig sein.
Gute Ergebnisse sind also nicht zufällig gut. Es gibt viele Parameter, die der Redakteur nicht beeinflussen kann, um ein angenehmes Ranking zu erzielen. Aber ein paar Parameter sind vielleicht doch noch optimierbar. Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen steht nie im Widerspruch zu gutem Rating. Eine illegale Schrottseite sollte auch nicht gut gefunden werden.
- Onsite SEO Checkliste: 11 Maßnahmen für ein besseres Ranking in Google (Dr Web)
- Backlinks (Dr. Web)
- SEO: So gehst du mit Duplicate Content um (Dr Web)
Die Hochschulen dürfen in ihren Veröffentlichungen bei Angaben über die dienstliche Erreichbarkeit ihrer Mitglieder und Angehörigen ohne deren Einwilligung nur Name, Amts-, Dienst- und Funktionsbezeichnung, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail- und Internet-Adressen aufnehmen, soweit die Aufgabe der Hochschule und der Zweck der Veröffentlichung dies erfordern. Betroffene können der Veröffentlichung widersprechen, wenn ihr schutzwürdiges Interesse wegen ihrer besonderen persönlichen Situation das Interesse der Hochschule an der Veröffentlichung überwiegt. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Angaben dürfen nur veröffentlicht werden, soweit die Betroffenen eingewilligt haben. (Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg, 30.03.2018, §12 Absatz 5)